Kernleistung

Korrekturen und zusätzlicher redaktioneller Aufwand

Klare Regelung enthaltener Korrekturschleifen und zusätzlichen redaktionellen Aufwands.

Ziel der Leistung

Damit die einzelnen Leistungen kalkulierbar bleiben, ist in jeder Texterstellung eine Korrekturschleife enthalten. Diese umfasst kleinere inhaltliche und sprachliche Anpassungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Briefings.

Gilt als zusätzlicher Aufwand

  • Grundlegende Änderung des ursprünglich vereinbarten Themas
  • Neue Positionierung während der Texterstellung
  • Umfangreiche Ergänzungen nach Fertigstellung
  • Nachträgliche Informationen, die eine Neustrukturierung erforderlich machen
  • Erstellung mehrerer alternativer Fassungen
  • Änderung der Zielgruppe oder des Zielmediums
  • Zweite und weitere Korrekturschleifen
  • Neue Kundenwünsche, die im ursprünglichen Briefing nicht enthalten waren